Was tun im Trauerfall - Bestattung Wimmer

Erste Schritte im Todesfall

An was sie jetzt denken sollten!

 Der allererste Schritt – verständigen Sie uns

Kontaktieren Sie uns umgehend unter unserer 24-Stunden-Rufnummer: +43 (0)6432/3246
Wir koordinieren die nächsten Schritte für Sie, egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit, und kommen zu Ihnen, wohin Sie wünschen.

Was wir für Sie sofort übernehmen:

  • Würdevolle Überführung des Verstorbenen
  • Behördliche Meldungen an das zuständige Standesamt
  • Erstgespräch zur Besprechung aller Möglichkeiten und Wünsche
  • Vollständige Entlastung in organisatorischen und formalen Fragen

Ihr erster Schritt ist unser Anruf. Den Rest gehen wir gemeinsam mit Ihnen.
Ihr Team der Bestattung Wimmer – für Bad Hofgastein, Taxenbach sowie den Pongau und Pinzgau.

Todesfall zu Hause

Ärztlichen Notdienst (144), Hausarzt/Hausärztin oder behandelnder Arzt/behandelnde Ärztin kontaktieren.

Nur ein Arzt/eine Ärztin darf den Tod feststellen und den Todesschein ausstellen.
Warten Sie auf dessen/deren Eintreffen. Bis dahin bitte nichts am Verstorbenen verändern.
Halten Sie den Personalausweis bzw. den Reisepass (bei ausländischen Todesfällen) bereit.

Kontaktierung des Bestatters

Rufen Sie uns – Bestattung Wimmer – an.
+43 (0)6432/3246

Wir sind Ihr erster Ansprechpartner für alles Weitere. Sie müssen nicht alleine entscheiden.

Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und kümmern uns um die würdevolle Abholung Ihres Angehörigen.

Behördliche Meldung

Das Standesamt Ihrer Gemeinde informiert sich über uns.
Wir kümmern uns um die notwendige Meldung an das zuständige Standesamt (in Bad Hofgastein, Taxenbach, Ihrer Pongauer oder Pinzgauer Gemeinde).

Für die Beurkundung helfen wir Ihnen, die erforderlichen Dokumente zusammenzutragen.

Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim

Wer ist zuständig vor Ort?

Die Todesfeststellung und die Ausstellung des Todesscheins übernimmt das dortige medizinische Personal. Sie werden in der Regel von der Einrichtung benachrichtigt.

Der Verstorbene verbleibt zunächst in der Obhut der Einrichtung.

Kontaktierung des Bestatters

Informieren Sie uns – Bestattung Wimmer – unter +43 (0)6432/3246

Nennen Sie der Einrichtung unseren Namen als Ihren beauftragten Bestatter.

Wir übernehmen die weiteren Schritte und kümmern uns um die würdevolle Überführung Ihres Angehörigen.

Wichtige Hinweise für beide Fälle

  • Behördliche Meldung:
    Das Standesamt Ihrer Gemeinde informiert sich über uns.
    Wir kümmern uns um die notwendige Meldung an das zuständige Standesamt (in Bad Hofgastein, Taxenbach, Ihrer Pongauer oder Pinzgauer Gemeinde). Für die Beurkundung helfen wir Ihnen, die erforderlichen Dokumente zusammenzutragen.
  • Sterbeversicherung:
    Sollte eine Sterbeversicherung bestehen, legen Sie die Polizze vor. Wir helfen bei der Regulierung mit dem Träger.
  • Trauerfeier & Beisetzung:
    Alle weiteren Schritte – Termine mit dem Standesamt, Gespräche mit der Kirche oder Trauerrednern, Wahl der Beisetzungsart (Erd-, Feuer- oder auch Seebestattung) – planen wir in einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch in Ruhe mit Ihnen.
  • Keine Eile bei Räumung:
    Sie müssen das Zimmer oder die Wohnung nicht sofort räumen. Nehmen Sie sich Zeit.

Wir kennen die lokalen Gegebenheiten: Ob auf den Friedhöfen von Böckstein, Badbruck, Bad Hofgastein, Dorfgastein, auf dem Friedhof Taxenbach, Rauris oder in anderen Gemeinden des Pongaus und Pinzgaus – wir wissen, an wen wir uns wenden müssen und kennen die örtlichen Besonderheiten.

Checkliste im Sterbefall

Diese kostenlose Checkliste begleitet Sie in den ersten Tagen nach einem Todesfall und führt Sie sicher durch die notwendigen Schritte – von den dringenden Formalitäten und benötigten Dokumenten bis hin zu ersten Gedanken für eine persönliche Gestaltung des Abschieds. So können Sie in Ruhe das Wesentliche klären und sind gut auf unser erstes Gespräch vorbereitet.

Download Checkliste