Aufbahrung

Aufbahrung – eine letzte Möglichkeit für den Abschied

Die Aufbahrung erfolgt in der Aufbahrungshalle des jeweiligen Ortes.
Auf Sonderwunsch gibt es auch die Möglichkeit der Hausaufbahrung, die jedoch vom zuständigen Sprengelarzt genehmigt werden muss. Diese Genehmigung holen wir für sie ein.

Unsere Aufbahrungen können von den Angehörigen gerne selbst mitgestaltet werden, sei es bei der Aufbahrung durch beigebrachte, persönliche Gegenstände des Verstorbenen oder persönliche Musikstücke, welche der Verstorbene gerne gehört hat.