Nach der Beerdigung

Woran ist nach der Beerdigung zu denken?

Bedachtnahme auf bestehende Verträge

Auf den Namen des Verstorbenen abgeschlossene  Verträge und Verpflichtungen müssen gelöst oder geändert werden. z.B.:

  • Miet- und Pachtverträge
  • Daueraufträge
  • Versicherungen
  • Rundfunk- und Fernsehgebühr
  • Telefon und Telefonbucheintragungen usw.
  • Witwen- Witwer- und Waisenpensionen sind bei  der entsprechenden Pensionsversicherungsanstalt zu beantragen.
  • Die Wohnsitzabmeldung erfolgt durch das Standesamt
  • Auch der digitale Nachlass wird auf Wunsch von der Bestattung Wimmer durchgeführt.

Verlassenschaftabhandlung

Nach einem Todesfall wird in Österreich automatisch vom zuständigen Bezirksgericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme schriftlich vorgeladen.
Sterbeurkunde, Rechnungen, Vermögensnachweise und wenn vorhanden Testament bzw. letztwillige Verfügung sind mitzubringen.